Dienstleistung
Lebensthema
Vorgehen
Anmeldung

Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen! Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen online via eUmzugCH oder persönlich bei der Einwohnerkontrolle Subingen an.

Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizer/Innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Anmeldung zur Erfüllung der Meldepflicht den Original Ausländerausweis umgehend bei Einwohnerkontrolle Subingen einzureichen.
Für Drittstaatsangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Zuzug möglich und sie haben nach erfolgter Anmeldung eine Kopie des Ausländerausweises bei der Einwohnerkontrolle Subingen einzureichen.
Weitere Informationen zum eUmzug finden Sie unter folgendem Link: eUmzugCH-FAQ.

Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Heimatschein
- Pass oder Identitätskarte
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Krankenversicherungs-Nachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
- Familienausweis / Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Sorgerechtsvereinbarung (Falls sie minderjährige Kinder haben und geschieden oder getrennt sind)
- Fr. 10.-- Anmeldegebühr

Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Ausländerausweis oder Fremdenpolizeiliche Zusicherung oder Arbeitsvertrag
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
- Krankenversicherungs-Nachweis (Police oder Krankenkassenkarte)
- Familienausweis / Heiratsurkunde (falls Sie verheiratet sind)
- Scheidungsurteil (falls Sie geschieden sind)
- Sorgerechtsvereinbarung (Falls sie minderjährige Kinder haben und geschieden oder getrennt sind)
- Fr. 10.-- Anmeldegebühr
Abmeldung Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Subingen oder via eUmzugCH innerhalb 14 Tagen ab.
Bitte beachten Sie, dass eUmzug nur für Schweizer/Innen sowie EU/EFTA-Staatsangehörige ohne Einschränkung genutzt werden kann.
Für Drittstaatangehörige ist der Online Dienst eUmzug nur bei innerkantonalem Wegzug möglich.
Der Heimatschein von Schweizer/Innen wird direkt der Zuzugsgemeinde zugestellt.
Weitere Informationen zu eUmzug finden Sie unter folgendem Link: eUmzugCH-FAQ.
    
Schweizerbürger/innen bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen     mit:
- Schriften-Empfangsschein
- Pass oder Identitätskarte
- Mietnachweis

Ausländische Staatsangehörige bringen bei persönlicher Abmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass
- Ausländerausweis
- Mietnachweis

Wegzug ins Ausland     
Schweizerbürger/Innen und ausländische Staatsangehörige mit C-Bewilligung, die definitiv ins Ausland ziehen, nehmen mind. zwei Monate im Voraus zur Erledigung der Steuerangelegenheiten mit der Abteilung Steuerverwaltung Kontakt auf.

Ein Wegzug ins Ausland kann nicht über eUmzugCH erfolgen.       

Abmeldung beim 
Sektionschef

 
Das Kreiskommando Solothurn ist für die Gemeinde Subingen zuständig. Bitte wenden Sie sich an:
Jan Lanz
Sektionschef
Hauptgasse 70
4509 Solothurn
Tel. 032 627 27 63
E-Mail jan.lanz@vd.so.ch  
Adressänderung / Umzug
innerhalb der Gemeinde Subingen

Melden Sie uns Ihre Adressänderung innert 14 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle Subingen oder online via eUmzugCH. Beachten Sie bitte, dass auch Umzüge innerhalb eines Gebäudes gemeldet werden müssen.

EU/EFTA-Staatsangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht umgehend den Original Ausländerausweis bei der Einwohnerkontrolle Subingen einzureichen.

Drittstaatangehörige haben nach erfolgter Adressänderung zur Erfüllung der Meldepflicht umgehend eine Kopie des Ausländerausweises bei der Einwohnerkontrolle Subingen einzureichen.

Weitere Informationen zu eUmzug finden Sie unter folgendem Link: eUmzugCH.

Schweizerbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Pass oder Identitätskarte
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)

Ausländische Staatsbürger/Innen bringen bei persönlicher Vorsprache am Schalter bitte folgende Unterlagen mit:
- Ausländerausweis
- Pass
- Mietvertrag oder Bestätigung der Untermiete (durch Vermieter und Mieter)
Abwasserentsorgung 
 
Wir sorgen durch Planung, Bau und Instandhaltung der Kanalisation dafür, dass das Abwasser aus den Haushaltungen und den Betrieben zur Abwasserreinigungsanlage ARA gelangt, wo es gereinigt wird. Die Finanzierung erfolgt über den Bezug von Kanalisationsanschlussgebühren bei Neu-/Um- und Anbauten sowie durch Klärgebühren. 
Falls Probleme betr. der Kanalisation Ihrer Liegenschaft auftreten, wenden Sie sich bitte an Bauverwaltung.
Arbeitsamt Bei Stellenverlust oder bei der Suche nach einer neuen Stelle melden Sie sich bitte beim 
RAV Solothurn
Sandmattstrasse 2
4500 Solothurn
Tel. 032 627 96 11
E-Mail: rav.solothurn@awa.so.ch
Aufgabenhilfe   Mittagstisch mit Nachmittagsbetreuung und/oder Aufgabenhilfe für Kindergarten- und Schulkinder siehe unter www.wurzeli.ch
Azeiger Der Azeiger ist das öffentliche Publikationsorgan der Einwohnergemeinde Subingen. Er wird jeden Donnerstag durch Frau Dora Lüthi, Kriegstettenstrasse 12, Frau Karin Weiss, Hohfurenacker 4 und Frau Siegenthaler Jacqueline, Oeschstrasse 4 an jeden Haushalt verteilt.
Bauen / Umbauen / 
Renovieren / Sanieren
Die Bauverwaltung / Baukommission berät Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickelt das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Baubewilligung ab. Der Baukommission obliegen auch die Abnahme des Kanalisationsanschlusses sowie die Bauabnahme nach Bauvollendung. Die Baugesuchsformulare können Sie am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen oder auf dieser Website ausfüllen, bzw. herunterladen (Formulare). Details zum Ablauf des Baugesuchsverfahrens können Sie hier ersehen.
Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.
Beglaubigungen Wenn Sie Ihre Unterschrift oder die Kopie eines Dokumentes beglaubigen lassen müssen, steht Ihnen unsere Gemeindeschreiberin oder der Gemeindepräsident auf der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. 
Bestattungen         Bei einem Todesfall melden Sie sich bitte betreffend der kirchlichen Bestattung beim römisch-katholischen Pfarramt oder beim reformierten Pfarramt in Subingen.
Für die Formalitäten bezüglich Erdbestattung oder Urnengrab wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung Subingen.
Die Angehörigen werden gebeten, sich unverzüglich mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und mit dem Familienbüchlein (Ausländer mit ihrem Pass) beim Zivilstandsamt des Bürgerortes der verstorbenen Person zu melden. Im Falle des Sterbeortes Subingen besteht die Möglichkeit, sich auf der Gemeindeverwaltung in Subingen oder direkt beim Zivilstandsamt Wasseramt zu melden.
Betreibungsamt Für die Gemeinde Subingen ist das Betreibungsamt Region Solothurn zuständig. Bei diesem können Sie Ihren Betreibungsauszug bestellen und den Stand der Betreibung erfahren.
Betreibungsamt Region Solothurn
Rötistrasse 4
4501 Solothurn
Tel. 032 627 76 29
ba.so@fd.so.ch
Biometrischer Pass
Komibangebot
Pass / ID-Karte
Gesuche für einen Pass oder das Kombi-Angebot Pass+ID-Karte (IDK) können nicht mehr bei den Einwohnergemeinden gestellt werden. Es bestehen folgende Möglichkeiten:
  • via Internet unter www.ausweiszentrum.so.ch
  • telefonisch unter 032 627 63 70
  • persönlich beim Ausweiszentrum Solothurn, Hauptbahnhofstr. 12, 5. Stock
Kosten Pass oder Kombi mit IDK (inkl. Versandkosten):
  • Erwachsene CHF 145.-- / Kombi CHF 158.--, gültig 10 Jahre
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. CHF 65.-- / Kombi CHF 78.--, gültig 5 Jahre
Identitätskarte IDK: 
Wer nur eine Identitiätskarte benötigt, hat diese bei der Einwohnergemeinde zu beantragen (siehe unter "Identitätskarte")

Weitere Infos unter www.schweizerpass.ch oder der Gratis Hotline 0800 820 008.
Defibrillatoren Ein Defibrillator, auch Schockgeber, oder im Fachjargon Defi, ist ein medizinisches Gerät und kann durch gezielte Stromstösse oder Herzrhythmusstörungen Vorhofflimmern und Vorhofflattern beenden. Dies verbessert die Chancen einer erfolgreichen Herz-Lungen-Wiederbelebung. Er ist äusserst einfach zu bedienen und selbsterklärend.
In Subingen befinden sich an folgenden Standorten frei zugängliche Defibrillatoren:
  • Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 9 beim Eingang neben dem Bancomaten
  • Mehrzweckgebäude, Sportplatzstrasse 17 beim Eingang zum Clubhaus zu den Toiletten
  • Neues Schulhaus, Schulhausstrasse 4 beim Eingang zum Hallenbad
Einbürgerungsverfahren Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Subingen erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatszugehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Bitte wenden Sie sich hierfür an die Bürgergemeinde Subingen.
Elektrizitätsversorgung Die Regio Energie Solothurn versorgt ab 1.1.2022 alle Haushalte und die zahlreichen Gewerbe- und Industriebetriebe auf dem Gemeindegebiet von Subingen mit elektrischem Strom.
Bei Störungen oder Stromausfall wenden Sie sich bitte ab 1.1.2022  unter Tel. 032 626 94 94 oder Tel 032 622 47 61 (24/7-Pikettdienst) an die Regio Energie Solothurn.
Bitte wenden Sie sich bei Störungen oder Stromausfall bis 31.12.2021 an den Pikettdienst der AEK, welcher unter der Nummer 032 622 12 32 erreichbar ist.
Erdgasversorgung Bei Fragen im Zusammenhang mit der Gasversorgung wenden Sie sich bitte an die Regio Energie in Solothurn.
Ergänzungsleistungen Wenn die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes reichen, richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus. Bitte wenden Sie sich hierfür an den
Sozialdienst Wasseramt 
Ausserfeldweg 1
4528 Zuchwil
Tel. 032 681 74 00
Info@sd-wasseramt.ch
www.sd-wasseramt.ch
Festbänke Festbänke können für private oder geschäftliche Anlässe gegen eine Gebühr gemietet werden. Eine Bank kostet CHF 20.00, jede weitere zusätzliche Bank CHF 10.00. Die Reservation und die Bezahlung des Mietbetrages (im Voraus) haben am Schalter der Gemeindeverwaltung zu erfolgen. Die Festbänke werden angeliefert und abgeholt.
Feuerungskontrolle /
Holzfeuerungskontrolle  
  
Am 1. Juli 2018 tritt die neue Luftreinhalteverordnung (LRV-SO 812.41) des Kantons Solothurn in Kraft. Damit ändern die Abläufe und Bestimmungen für die Feuerungskontrolle, für die Einwohnergemeinden und die Hauseigentümer (Anlageinhaber). Neu erhalten die Anlageinhaber mehr Selbstbestimmung und Eigenverantwortung. Sie sind künftig verpflichtet, die Feuerungskontrolle ihrer Anlage fristgerecht zu organisieren, dürfen dazu die zugelassene Fachperson aber selber bestimmen.
Zugelassen sind jene Fachpersonen, die alle Ausbildungsmodule des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erfolgreich abgeschlossen haben. Das Amt für Umwelt (AfU) veröffentlicht im Internet dazu eine Zulassungsliste: (www.so.ch/feuerungskontrolle).
Gemäss der neuen Gesetzgebung obliegt die Feuerungskontrolle dem Bau- und Justizdeparte­ment (BJD), vertreten durch das Amt für Umwelt (AfU).
Mit den neuen Bestimmungen ändert auch der Ablauf der Feuerungskontrolle, der ab 1. Juli 2018 wie folgt aussieht:
  • Das AfU fordert die Inhaber von Feuerungsanlagen periodisch zur Kontrolle ihrer Anlagen auf (Öl: alle zwei Jahre; Gas: alle vier Jahre). Die Aufforderung erfolgt jeweils zwischen April und Juni.
  • Nach erfolgter Aufforderung hat der Inhaber ein Jahr Zeit, die Kontrolle einer Fachperson in Auftrag zu geben. Die Liste der Fachpersonen ist im Internet auf geschaltet www.so.ch/feuerungskontrolle.
  • Die Fachperson meldet nach der Kontrolle die Messergebnisse direkt dem AfU.
  • Wenn die Feuerung die Vorschriften einhält, erhält der Anlageinhaber nach zwei (Heizöl) bzw. vier Jahren (Gas) das nächste Aufgebot. Falls nicht und sich die Feuerung nicht mehr einregulieren lässt, verschickt das AfU innerhalb von 60 Tagen eine Sanierungsverfügung mit entsprechenden Firsten.
Gemäss kantonalem Gebührentarif verlangt der Kanton pro Messung / Kontrolle einen admi­nistrativen Beitrag von fünf Franken. Die Abrechnung erfolgt über die Fachperson.
Feuerwehr Bei Fragen im Zusammenhang mit der Feuerwehr wenden Sie sich bitte an den Kommandanten der Feuerwehr:
Herrn Praveen Wyss
Brunnackerweg 8
Tel. 079 661 11 25
Feuerwehr Subingen
Friedensrichter Friedensrichter in Subingen:
Herr Daniel Ingold
Grubenacker 1
Tel. 079 473 77 06

Der Friedensrichter amtet sowohl im Zivil- wie auch im Strafwesen und zwar als urteilender Richter und als Sühnerichter.

Zuständigkeit des Friedensrichters

I.  ​Zivilsachen (ab 2011 inkl. Arbeitsrecht)

Als urteilender Richter: 
  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen
  • ein Schlichtungsverfahren notwendig ist und
  • der Streitwert CHF 2'000 nicht übersteigt.
Als Sühnerichter
  • wenn beide Parteien in der Gemeinde wohnen und ein Schlichtungsverfahren notwendig ist. 
​Bis zu einem Streitwert von CHF 5'000 kann der Friedensrichter einen Urteilungsvorschlag unterbreiten.

Schlichtungsbegehren können mit einem persönlichen Schreiben oder dem offiziellen Formular Schlichtungsgesuch beim Friedensrichter gestellt werden.

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten findet das Formular Schlichtungsgesuch in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten Anwendung. 

Falls Sie die Formular nicht durch Anklicken des Links öffnen können, speichern Sie die PDF-Dokumente vor dem Öffnen ab. Gehen Sie dazu folgendermassen vor:
1. Platzieren Sie den Cursor auf dem Link
2. Drücken Sie die rechte Maustaste
3. Wählen Sie im Kontextmenü die Option "Ziel speichern unter..." 
4. Speichern Sie die Datei lokal ab
5. Öffnen Sie die Datei vom gewählten Speicherort aus.

II.  Strafsachen

Als urteilender Richter: 
  • wenn es um eine Bussen-Verfügung (Strafbefehl) wegen der Übertretung eines Gemeindereglementes geht (z.B. Ortspolizeireglement, Meldepflicht Einwohnerkontrolle, Feuerwehrreglement)
Erläuterungen, Tipps und Hinweise finden Sie in der Broschüre "Mein gutes Recht", herausgegeben vom Verband Schweizerischer Friedensrichter und Vermittler www.svfv.ch.

Männliche Bezeichnungen gelten auch für Frauen.
Gas Siehe Erdgasversorgung
Heimatausweis/
Handlungsfähigkeits-
ausweis
Für den Wochenaufenthalt in einer anderen Gemeinde erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle gegen eine Gebühr von CHF 20.00 einen Heimatausweis.
Ebenfalls gegen eine Gebühr von CHF 20.00 werden Handlungsfähigkeitsausweise ausgestellt.
Hochzeit Siehe Ziviltrauungen
Hundewesen / Hundesteuer Merkblatt zur Hundehaltung und Hundesteuer
Als Hundehalter/in sind Sie verpflichtet, neu erworbene Hunde spätestens ab dem dritten Lebensmonat bei der Einwohnerkontrolle Subingen anzumelden. Seit dem Jahr 2006 gilt in der ganzen Schweiz eine nationale Kennzeichnungspflicht für Hunde. Das heisst jeder Hund muss durch einen Tierarzt mit einem Chip versehen und in einer zentralen Datenbank (Amicus.ch) registriert werden. Bitte nehmen Sie für die Anmeldung Ihres Hundes den Heimtier- oder den Impfpass mit.

Als Gemeinde führen wir das kommunale Hunderegister. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns die Weitergabe oder den Tod Ihres Hundes innert 14 Tagen melden.

Hundesteuer:
Hundesteuer Gemeinde:  Fr. 80.00
Abgabe Kanton SO:      Fr.   0.00
(Ab 2024 wird die Kontrollzeichengebühr von Fr 40.00 nicht mehr eingezogen)
Die Gebühr für die Hundesteuer wird mittels Rechnungsstellung im Monat April des laufenden Jahres eingezogen. Die Daten für die fällige Hundesteuer werden jedes Jahr im Azeiger veröffentlicht.
Identitätskarte Wer eine Identitiätskarte IDK (ohne Pass) benötigt, muss diese bei der Einwohnergemeinde beantragen.
Bitte denken Sie rechtzeitig an die Beantragung Ihrer IDK, da mit einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Arbeitstagen zu rechnen ist. Jede Person muss für die Beantragung einer IDK persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung vorsprechen. Minderjährige sowie bevormundete Personen in Begleitung des gesetzlichen Vertreters (eigene IDK mitbringen). 
Für die Beantragung einer IDK ist folgendes mitzunehmen:
  • Alte Identitätskarte
  • Verlustbescheinigung der Polizei (bei Verlust der alten IDK)
  • Ein aktuelles Passfoto (siehe Anforderung Foto)
  • Gebühren (sind bei Antragstellung in bar zu entrichten): CHF 35.00 für Kinder / CHF 70.00 für Erwachsene.
Gültigkeitsdauer der IDK: 
- Personen ab 18 Jahren: 10 Jahre
- Kinder und Jugendliche von 3-18 Jahren: 5 Jahre
- Kinder bis 3 Jahre: 3 Jahre

Anforderung Foto
Jagdaufsicht Jagdaufseher Revier 20
- Utz Pascal, Bahnhofstrasse 18, 4553 Subingen
  Tel. 079 407 40 02
- Schnider Markus, Inkwilerstrasse 9, 4553 Suibingen
  Tel. 032 614 26 47 oder 079 437 62 25
Kabelfernsehen Bei Fragen betreffend Kabelfernsehen wenden Sie sich bitte an die 
GA Weissenstein GmbH
Weissensteinstrasse 5
4503 Solothurn
Tel. 032 942 94 29
info@ga-weissenstein.ch
www.ga-weissenstein.ch
Kaminfeger Manuel Rüfenacht
Venusweg 7
4500 Solothurn
Tel. 032 622 93 72
Manuel Rüfenacht
Mittagstisch Mittagstisch mit Nachmittagsbetreuung und/oder Aufgabenhilfe für Kindergarten- und Schulkinder siehe unter www.wurzeli.ch
Mütter- / Väterberatung Die Mütter- und Väterberatung ist eine Dienstleistung im sozial-und präventivmedizinischen Bereich und wird in der Schweiz flächendeckend angeboten.
Die Mütter- und Väterberatung
  • Unterstützt Sie in Ihrer neuen Rolle als Eltern
  • Berät und begleitet Sie in Ihrer Aufgabe als Eltern von Säuglingen und Kleinkindern
  • Begleitet Sie bei Fragen rund ums Stillen
  • Beobachtet und beurteilt mit Ihnen die Entwicklung Ihres Säuglings und Kleinkindes
  • Berät Sie in der Pflege, Ernährung, Entwicklung und Förderung ihres Kindes
  • Bespricht mit Ihnen alltägliche Erziehungsfragen
  • Zeigt Ihnen wie Krankheiten und Unfällen vorgebeugt werden können
  • Ermöglicht Ihnen Kontakte zu anderen Müttern und Vätern
  • Macht Sie auf weitere Dienstleistungen aufmerksam
  • Vermittelt Ihnen Kontaktadressen von weiteren Fach- und Beratungsstellen
Weitere Information unter Mütter-Väterberatung
Pass Siehe unter Biometrischer Pass
Publikationen Sie können unsere Publikationen von unserer Website downloaden oder - falls noch verfügbar - auf der Verwaltung beziehen.
Reglemente Sie können die meisten Reglemente von unserer Website downloaden der auf der Verwaltung beziehen.
Schlüsselverwaltung Kommissions- und Vereinsmitglieder, welche begründet einen Schlüssel der Schliessanlage Subingen benötigen oder welche einen Schlüssel zurückgeben möchten, melden sich bitte an unserem Schalter.
Sozialversicherungen Bitte wenden Sie sich für alle Sozialversicherungsfragen an den
Sozialdienst
Wasseramt Ost
4552 Derendingen
Tel. 032 681 32 20

Ab 1.10.2022:
Sozialdienst Wasseramt 
Ausserfeldweg 1
45285 Zuchwil
Tel. 032 681 74 00
www.sd-wasseramt.ch
Spitex    Spitex Wasseramt
Hauptstrasse 60
4566 Kriegstetten
Tel. 032 / 675 60 30
Fax 032 / 675 61 55
Website: www.spitex-wasseramt.ch/
E-Mail: info@spitex-wasseramt.ch 
Steuern - Auskünfte Die Finanzverwaltung erteilt Ihnen gerne Auskunft über sämtliche Belange rund um die Gemeindesteuern sowie über die Grundsteuern.
Wenn Sie beim Bezahlen Ihrer Steuern die von uns vorgedruckten Originaleinzahlungsscheine benützen, erleichtern Sie uns den Verwaltungsaufwand entscheidend. Sollte Ihnen die termingerechte Steuerzahlung nicht möglich sein, wenden Sie sich bitte mit einem schriftlichen Stundungsgesuch an uns. Wir werden Ihnen daraufhin die entsprechenden Einzahlungsscheine zustellen.
Strafregisterauszug Strafregisterauszüge können Sie an jeder Poststelle oder über www.strafregister.admin.ch bestellen. Weitere Information ersehen Sie auf der Website des Bundes
Strom Siehe Elektrizitätsversorgung
Todesfall Siehe Bestattungen
Umzug innerhalb
der Gemeinde
Siehe Adressänderung
Waldhaus der
Bürgergemeinde
Die Gemeindeverwaltung nimmt die Reservationen für das Waldhaus der Bürgergemeinde Subingen entgegen.
Sie können die Buchung auch direkt hier vornehmen.
* Die Mietkosten für das Waldhaus betragen CHF 200.00, für das Waldhaus mit Festzelt (möglich von 1. Mai bis 30. September) CHF 400.00. Das Waldhaus bietet Platz für max. 40 Personen, mit Festzelt für ca. 150 Personen.
Nach erfolgter Reservation senden wir Ihnen die entsprechenden Dokumente für die schriftliche Anmeldung zu.
* Änderungen vorbehalten
Wegzug Siehe Abmeldung
Wasserversorgung Die Wasserhärte beträgt in Subingen 26.0 französische Härtegrade. Die halbjährlich vorgenommenen Wasseruntersuchungen bestätigen bakteriologisch und chemisch einwandfreies Trinkwasser.
Für Fragen betreffend der Wasserversorgung wenden Sie sich bitte an die Bauverwaltung Subingen.
Wohnsitzbescheinigung Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen? Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbescheinigung gegen eine Entrichtung von einer Gebühr von CHF 20.00 direkt am Schalter der Gemeindeverwaltung beziehen.
Zivilstandsausweise Benötigen Sie für die Ziviltrauung oder im Verkehr mit Behörden oder Versicherungen zivilstandsamtliche Papiere? Bitte wenden Sie sich hierzu an das für Ihren Bürgerort zuständige Zivilstandesamt.
Ziviltrauungen
 
Sie beabsichtigen, nächstens zu heiraten?
Bitte melden Sie sich frühzeitig auf dem
Zivilstandsamt Solothurn
Patriotenweg 9
Postfach 157
4502 Solothurn
Tel. 032 627 23 81
E-Mail: za.so@vd.so.ch