12.05.2025 00:00:00 | kstein
Für die nach Majorzwahlverfahren vorzunehmende Erneuerungswahl des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin der Einwohnergemeinde Subingen für die Amtsperiode 2025 - 2029 sind während der Anmeldefrist nicht mehr Kandidaten und Kandidatinnen angemeldet worden, als Sitze zu besetzen sind.
§19 Absatz 2 der Gemeindeordnung besagt, dass wenn nicht mehr Kandidaten oder Kandidatinnen vorgeschlagen werden als Ämter zu besetzen sind, gelten diese sowohl bei Proporz- wie auch bei allen Majorzwahlen als in stiller Wahl gewählt. Der Vorgeschlagene gilt somit als in stiller Wahl gewählt; der angesetzte Wahlgang findet nicht statt (§19 Absatz 2 GO i.V.m. §§ 70 Absatz 2 und 71 GpR).
Als Gemeindepräsident ist gewählt:
Kummli Michael, 1979, FDP Subingen, Leiter Personal + Finanzen – Framec AG
Michael Kummli gratulieren wir herzlich zur Wahl als Gemeindepräsident der Einwohnergemeinde Subingen.