3. Öffentliche Planauflage
Gesamtrevision der Ortsplanung Subingen
Gestützt auf §15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie dem Beschluss des Gemeinderates vom 22. Mai 2025 findet die öffentliche Planauflage der Anpassungen der Gesamtrevision der Ortsplanung der Einwohnergemeinde Subingen
mit folgenden Akten statt:
Auflagefrist: 2. Juni 2025 bis 4. Juli 2025
Auflageort: Gemeindeverwaltung Subingen während den Öffnungszeiten
Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann zu den Auflageakten beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.
Allfällige Einsprachen müssen schriftlich und begründet eingereicht werden.
Gemeinderat