02.06.2025 12:51:20 | kstein

 

3. Öffentliche Planauflage
Gesamtrevision der Ortsplanung Subingen

Gestützt auf §15 ff des kantonalen Planungs- und Baugesetzes sowie dem Beschluss des Gemeinderates vom 22. Mai 2025 findet die öffentliche Planauflage der Anpassungen der Gesamtrevision der Ortsplanung der Einwohnergemeinde Subingen
mit folgenden Akten statt:


Auflagefrist: 2. Juni 2025 bis 4. Juli 2025

Auflageort: Gemeindeverwaltung Subingen während den Öffnungszeiten

Rechtsmittel: Während der Auflagefrist kann zu den Auflageakten beim Gemeinderat Einsprache erhoben werden.
Allfällige Einsprachen müssen schriftlich und begründet eingereicht werden.

Gemeinderat